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Preise

In Deutschland kann eine Lernschwierigkeit im Lesen, Schreiben oder Rechnen in der Regel nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Meist zahlen die Eltern die Förderung.

In besonderen Fällen übernimmt das Jugendamt die Finanzierung der LRS- oder Dyskalkulie-Förderung. Dazu müsste der/die Lernende kinderpsychologisch untersucht werden und ein Antrag nach §35a SGB VIII gestellt werden. Hierzu erklären wir Ihnen gerne die Vorgehensweise.

Wir informieren und beraten Sie auch gerne über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Lernförderung im Rahmen des Bildungspaketes.

 

Falls für Ihr Kind keine Fördermöglichkeit infrage kommt, sind die Kosten der Therapiestunden so ausgelegt, dass sie für Familien im Durchschnitt erschwinglich sind. Die Kosten sind vergleichbar mit denen, die zum Erlernen eines Instruments, für Ballettunterricht oder ähnliche Freizeitaktivitäten für Kinder anfallen.

 

Die Preise für eine Einzeltherapie unterscheiden sich von denen einer Gruppentherapie. Die individuelle Lernsituation Ihres Kindes entscheidet maßgeblich darüber, welche Art der Therapie gewählt werden kann. Für manche Kinder kommt nur eine Einzeltherapie infrage, für andere könnte eine Gruppentherapie hilfreicher sein, da eine solche motiviert, das Lernen erleichtert und zudem verhaltenstherapeutische Wirkung hat.